Das Recht auf Vergessenwerden: Warum Krebsüberlebende nicht doppelt zahlen dürfen
Kinga Wójtowicz, Leiterin des Bereichs Gesundheitswesen EU bei der RPP Group, im Namen von EDACS – Ending Discrimination Against Cancer Survivors
Auf der ersten Konferenz von Lung Cancer Europe, die letzte Woche in Wien stattfand, hörten unsere Mitglieder einen eindrucksvollen Vortrag von Kinga Wójtowicz, Direktorin für Gesundheitswesen EU bei der RPP Group, im Namen von EDACS – Ending Discrimination Against Cancer Survivors. Die Veranstaltung rückte ein Thema in den Mittelpunkt, das Millionen von Menschen in ganz Europa betrifft: Was passiert mit Krebsüberlebenden, wenn sie versuchen, einen Immobilienkredit aufzunehmen, eine Versicherung abzuschließen oder ihre finanzielle Zukunft zu planen?
Für viel zu viele Menschen ist die Antwort: Diskriminierung.
Krebs ist kein Todesurteil mehr – doch das Überleben hat seinen Preis
Dank jahrzehntelanger medizinischer Fortschritte ist die Krebssterblichkeit seit 1980 deutlich zurückgegangen. Mehr Menschen als je zuvor überleben eine Krebserkrankung. Doch wie Kingas Vortrag deutlich machte, muss das Überleben mit finanziellen Rechten einhergehen. Allzu oft ist dies nicht der Fall.
Krebsüberlebende in ganz Europa sehen sich mit höheren Versicherungsprämien, abgelehnten Kreditanträgen und der Aufforderung zur Offenlegung ihrer Krankengeschichte konfrontiert – und das noch lange nach ihrer erfolgreichen Behandlung. Wie EDACS es formuliert: Krebspatienten sollten nicht doppelt bezahlen müssen.
Genau dieses Problem soll das Recht auf Vergessenwerden (RTBF) lösen. Nach Ablauf einer festgelegten Frist nach Beendigung der Behandlung – und sofern kein Rückfall vorliegt – sind Überlebende nicht mehr verpflichtet, bei der Beantragung von Finanzprodukten ihre Krebserkrankung anzugeben. Ihre Vergangenheit gilt rechtlich gesehen als vergessen.
Die EDACS-Initiative: Impulse für einen harmonisierten Rahmen schaffen
EDACS wurde von Prof. Dr. Françoise Meunier, Vizepräsidentin der Königlich-Belgischen Akademie für Medizin, gegründet, die sich seit Jahren dafür einsetzt, dieses Thema ganz oben auf die politische Agenda Europas zu setzen. Die Initiative ist an mehreren Fronten aktiv:
Politisches Engagement – Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern der EU, Mitgliedern des Europäischen Parlaments und nationalen Politikern, um das RTBF-Prinzip im Gesundheits- und Verbraucherkreditrecht zu verankern
Öffentliche Konsultationen – aktive Mitgestaltung der RTBF-Gesetzgebung in den einzelnen Ländern
Netzwerkaufbau – Vernetzung von Interessenvertretern, Rechtsexperten und Patientenorganisationen in ganz Europa
Internationale Präsenz – Vertretung des Themas auf bedeutenden Gesundheitsgipfeln und in den Medien
Veranstaltungsorganisation – einschließlich einer hochrangigen Konferenz, die während der belgischen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2024 stattfindet
Zu den bereits erreichten wichtigen Meilensteinen zählen die Aufnahme von RTBF in den europäischen Plan zur Krebsbekämpfung (2021), die EU-Initiative zur Krebsbekämpfung (2021) und die Verbraucherkreditrichtlinie (2023). Das verbleibende Ziel – eine harmonisierte, verbindliche europäische Gesetzgebung – muss noch erreicht werden.
Wo steht Europa heute?
Die Situation im ganzen Land ist uneinheitlich, und genau diese Uneinheitlichkeit ist Teil des Problems. Stand Anfang 2026:
10 EU-Mitgliedstaaten verfügen über spezielle Rechtsvorschriften mit unterschiedlichen Fristen und Bedingungen: Frankreich, Belgien, die Niederlande, Malta, Portugal, Rumänien, Spanien, Zypern, Italien und Slowenien. Frankreich hat bereits 2016 als erstes Land Maßnahmen ergriffen; Malta hat sein Gesetz erst im März 2026 verabschiedet.
In fünf Ländern gibt es freiwillige Vereinbarungen oder Verhaltenskodizes anstelle verbindlicher Rechtsvorschriften: Dänemark, Griechenland, Irland, Luxemburg und die Tschechische Republik.
In 12 Ländern gibt es keinerlei Schutz: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Estland, Finnland, Deutschland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Schweden.
In Irland, Deutschland, Polen und Luxemburg gewinnt die Bewegung zunehmend an Dynamik, doch eine zunehmende Dynamik ist nicht dasselbe wie ein gesetzlicher Schutz.
Die Wartezeiten unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Überlebende in Belgien, Frankreich und Spanien profitieren von einer Fünfjahresregel; diejenigen in den Niederlanden, Portugal, Italien, Zypern und Malta müssen zehn Jahre warten. Die meisten Länder sehen kürzere Fristen für Personen vor, bei denen die Diagnose im Kindesalter oder im frühen Erwachsenenalter gestellt wurde.
Was ist jetzt erforderlich?
Kingas Vortrag endete mit einem klaren Aufruf zum Handeln. Um Fortschritte zu erzielen, ist Folgendes erforderlich:
Die ungedeckten Bedürfnisse von Krebspatienten und -überlebenden in politischen Diskussionen wirklich in den Mittelpunkt stellen
Politischer Wille zur Verabschiedung und Durchsetzung von Gesetzen – ohne Kosten für die Regierungen
Austausch und Übernahme bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, ohne das Rad neu zu erfinden oder die Haftung der Versicherer zu gefährden
Langzeit-Nachsorgepraxen mit engagierten medizinischen Fachkräften zur Unterstützung von Überlebenden
Wie sich Mitglieder von Lung Cancer Europe engagieren können
EDACS ist ein offenes Netzwerk, und es gibt konkrete Möglichkeiten, sich zu engagieren:
Teilen Sie die Erfahrungen Ihres Landes mit der RTBF-Landschaft mit
Zu den Erfahrungsberichten von Überlebenden beitragen
Nutzen Sie die EDACS-Website als Informationsquelle
Bleiben Sie mit der Initiative in Verbindung